WICHTIG: Änderung bei Sparpauschbeträgen

Zum 01. Januar 2023 tritt eine gesetzliche Änderung in Kraft, die auch Sparer:innen der Spareinrichtung des Spar- und Bauvereins Solingen betrifft: Die Bundesregierung hat umfangreiche Entlastungspakete verabschiedet, dazu gehört auch die Entscheidung, dass ab dem 01. Januar 2023 der Sparer-Pauschbetrag von 801 € auf 1.000 € pro Jahr für Alleinstehende und von 1.602 € auf 2.000 € für Ehe- und Lebenspartnerschaften ansteigt*. Es erhöht sich also der steuerliche Freibetrag, der für Kapitalerträge genutzt werden kann.

Haben Sie keinen Freistellungsauftrag eingerichtet, so ändert sich für Sie nichts. Sollte die automatische Anpassung des Freistellungsauftrages Ihrerseits nicht gewünscht sein, ist ein neuer Freistellungsauftrag auszufüllen. Hierzu kontaktieren Sie bitte unser Team Sparen unter 0212 / 2066 410 bzw. team-sparen@sbv-solingen.de.

*Mit der Anpassung der Sparer-Pauschbeträge geht die automatische Anpassung der Freistellungsaufträge einher. Sofern Sparer:innen der SBV Solingen eG einen Freistellungsauftrag erteilt haben, erhöht sich dieser zum 01. Januar 2023 pauschal um 24,84%, was prozentual eben jener Steigerung des Sparer-Pauschbetrages von 801 auf 1.000 € bzw. von 1.602 auf 2.000 € entspricht.