Über uns

Gemeinsam Großes schaffen

Allen Bevölkerungsschichten modernen und sicheren Wohnraum zu fairen Bedingungen zu bieten – diesem Anspruch fühlt sich der Spar- und Bauverein Solingen seit seiner Gründung vor über 120 Jahren verpflichtet.

Heute ist die Spar- und Bauverein Solingen eG mit ca. 14.000 Mitgliedern eine der größten Wohnungsbaugenossenschaften Deutschlands und aus dem Solinger Leben nicht mehr wegzudenken: Fast jeder zehnte Solinger | jede zehnte Solingerin ist Mitglied der Genossenschaft, jede:r achte wohnt in einem Haus der Spar- und Bauverein Solingen eG.

Als größte Wohnungsgenossenschaft des Rheinlandes mit eigener Spareinrichtung tragen wir als Spar- und Bauverein Solingen eG eine hohe Verantwortung für unsere Mitglieder:innen, deren Familien und für unsere Stadt. Wir – ein buntes Team aus rund 130 Mitarbeitenden – arbeiten täglich daran, dass sich unsere Mieter:innen in ca. 7.000 Wohnungen sicher und zuhause fühlen und das zu fairen Bedingungen. Als Genossenschaft investieren wir dafür jährlich zweistellige Millionenbeträge in unsere Häuser, um die Wohnungen auf dem neusten Stand zu halten, schaffen neuen Wohnraum und gestalten so leidenschaftlich seit 125 Jahren ein Stück Solingen.

Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu uns, dem Team der Solinger Spar- und Bauvereins Wohnungsbaugenossenschaft.

Zur Geschichte der SBV Solingen

Die ersten Wohnungsgenossenschaften entstanden in Solingen Ende des 19. Jahrhunderts. Genau am 11. Juli 1897 fand die Gründungsversammlung des Solinger Spar- und Bauvereins in der Gaststätte „Zur Reichspost“ statt. Dabei wurden die genossenschaftliche Selbstverwaltung und die Unkündbarkeit der Wohnungen – solange der Mieter nicht gegen die Grundsätze der Genossenschaft verstieß – bereits in den Statuten festgeschrieben.

Gründung

Auch Ziel und Zweck des Vereins wurden genau festgelegt: „Gegenstand des Unternehmens ist der Bau, Erwerb und die Verwaltung von Wohnhäusern, deren Vermietung ausschließlich an die Genossen sowie die Annahme und Verwaltung von Spareinlagen der Genossen und deren Angehörigen.“ Initiator und entscheidende Persönlichkeit für die Anfangsjahre der Genossenschaft war Pfarrer Otto Müller. Für ihn stellten Genossenschaften das geeignete Instrumentarium zur „Abhilfe der Wohnungsnot“ dar: „Sie hatten gezeigt, dass selbst ohne jegliche Staatshilfe brüderliche Vereinigung und ernste Arbeit mit gutem Erfolg der Wohnungsnot entgegensteuern kann.“ Zudem nahmen an dem Gründungstreffen eine Handvoll Arbeiter der Firma Weyersberg & Kirschbaum teil, und auch der Geschäftsinhaber trat der Genossenschaft bei.

Geschichte

Was ist eine Genossenschaft

Organe der Spar- und Bauverein Solingen eG

Vorstand

AUFSICHTSRAT

mit Amtszeiten, Wahl durch Vertreterversammlung (VV) für 3 Jahre

Bewerbung als Aufsichtsrats-Mitglied: der Anforderungskatalog

Im Aufsichtsrat sollen motivierte Genossenschaftler und Genossenschaftlerinnen die Entwicklung der SBV eG fördern und verantwortlich kontrollieren. Ihre Kandidatur für den Aufsichtsrat geben Mitglieder mit einem Bewerbungsformular bekannt, das sie in der Geschäftsstelle der SBV eG erhalten und an diese zurückschicken oder dort einreichen. Dieses muss von ihnen selbst sowie einem SBV-Mitglied, das sie vorschlägt, unterschrieben werden.

Interessierte wenden sich an das SBV-Vorstandssekretariat, Frau Emilia Flemming, Tel.: 0212 20 66-213, E-Mail:e.flemming@sbv-solingen.de. Weitere Informationen erhält man auch über den Vorsitzenden des Aufsichtsrates, Hans-Werner Bertl, der schriftlich über das Sekretariat, s.o., kontaktiert werden kann.

Kandidierende können bis 20 Tage vor einer Vertreterversammlung vorgeschlagen werden.Dabei sollten die Beweggründe für das angestrebte Amt bereits im Antrag dargelegt werden. Diese Kurzinfo wird dann der Einladung zur Vertreterversammlung beigefügt und dient den Vertreterinnen und Vertretern bei der Vertreterversammlung als Entscheidungsgrundlage für die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder.

Kandidatinnen und Kandidaten sollten Sachkunde und Einsatzbereitschaft mitbringen, um treuhänderisch die Interessen der Mitglieder der Genossenschaft wahrnehmen zu können.

Die konkreten Anforderungen an ein neues Aufsichtsratsmitglied sind:
  • Führungstätigkeit in einem Unternehmen oder
  • kaufmännische Ausbildung mit anschließender mehrjähriger Tätigkeit in einem Unternehmen, einer öffentlichen Verwaltung oder als Selbständiger bzw. Selbstständige oder
  • berufliche Tätigkeit im Bereich der Rechnungslegung/ Abschlussprüfung.

 

Sollten diese Anforderungen nicht erfüllt werden, kann man sie sich durch Weiterbildung mit Unterstützung der SBV eG aneignen: durch Seminare und Workshops etwa zum aktuellem Steuer- und Genossenschaftsrecht, Bilanzanalyse und zum Thema „Zukunftsfähigkeit der Wohnungsgenossenschaften“.

Etwas Zeit sollte man schon mitbringen: Ca. 20 – 25 Termine pro Jahr stehen für Sitzungen des Aufsichtsrats, Ausschusssitzungen, ggfs. Vertreterworkshops, eine Vertreterversammlung sowie Siedlungskonferenzen an.

Da die SBV eG eine Wohnungsgenossenschaft mit Spareinrichtung ist, prüft die Bankenaufsicht (BaFin), ob das neu gewählte Aufsichtsratsmitglied „Zuverlässigkeit und Sachkunde“ aufweist.

Um dies prüfen zu können, fordert die Bankenaufsicht:
  • einen Lebenslauf
  • Angaben zur Zuverlässigkeit der Person und zu weiteren Mandaten
  • ein Führungszeugnis
  • einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister sowie
  • die Teilnahme an einem Seminar „Sachkundenachweis von Aufsichtsratsmitgliedern nach dem Kreditwesengesetz (KWG)“, welches nach der Wahl absolviert werden kann.

 

Im Aufsichtsrat sollen motivierte Genossenschaftler und Genossenschaftlerinnen die Entwicklung der SBV eG fördern und verantwortlich kontrollieren. Ihre Kandidatur für den Aufsichtsrat geben Mitglieder mit einem Bewerbungsformular bekannt, das sie in der Geschäftsstelle der SBV eG erhalten und an diese zurückschicken oder dort einreichen. Dieses muss von ihnen selbst sowie einem SBV-Mitglied, das sie vorschlägt, unterschrieben werden.

Interessierte wenden sich an das SBV-Vorstandssekretariat, Frau Emilia Flemming, Tel.: 0212 20 66-213, E-Mail:e.flemming@sbv-solingen.de. Weitere Informationen erhält man auch über den Vorsitzenden des Aufsichtsrates, Hans-Werner Bertl, der schriftlich über das Sekretariat, s.o., kontaktiert werden kann.

Kandidierende können bis 20 Tage vor einer Vertreterversammlung vorgeschlagen werden.Dabei sollten die Beweggründe für das angestrebte Amt bereits im Antrag dargelegt werden. Diese Kurzinfo wird dann der Einladung zur Vertreterversammlung beigefügt und dient den Vertreterinnen und Vertretern bei der Vertreterversammlung als Entscheidungsgrundlage für die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder.

Kandidatinnen und Kandidaten sollten Sachkunde und Einsatzbereitschaft mitbringen, um treuhänderisch die Interessen der Mitglieder der Genossenschaft wahrnehmen zu können.

 

Die konkreten Anforderungen an ein neues Aufsichtsratsmitglied sind:

•          Führungstätigkeit in einem Unternehmen oder

•          kaufmännische Ausbildung mit anschließender mehrjähriger Tätigkeit in einem Unternehmen, einer öffentlichen Verwaltung oder als Selbständiger bzw. Selbstständige oder

•          berufliche Tätigkeit im Bereich der Rechnungslegung/ Abschlussprüfung.

 

Sollten diese Anforderungen nicht erfüllt werden, kann man sie sich durch Weiterbildung mit Unterstützung der SBV eG aneignen: durch Seminare und Workshops etwa zum aktuellem Steuer- und Genossenschaftsrecht, Bilanzanalyse und zum Thema „Zukunftsfähigkeit der Wohnungsgenossenschaften“.

Etwas Zeit sollte man schon mitbringen: Ca. 20 – 25 Termine pro Jahr stehen für Sitzungen des Aufsichtsrats, Ausschusssitzungen, ggfs. Vertreterworkshops, eine Vertreterversammlung sowie Siedlungskonferenzen an.

Da die SBV eG eine Wohnungsgenossenschaft mit Spareinrichtung ist, prüft die Bankenaufsicht (BaFin), ob das neu gewählte Aufsichtsratsmitglied „Zuverlässigkeit und Sachkunde“ aufweist.

 

Um dies prüfen zu können, fordert die Bankenaufsicht:

•          einen Lebenslauf

•          Angaben zur Zuverlässigkeit der Person und zu weiteren Mandaten

•          ein Führungszeugnis

•          einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister sowie

•          die Teilnahme an einem Seminar „Sachkundenachweis von Aufsichtsratsmitgliedern nach dem Kreditwesengesetz (KWG)“, welches nach der Wahl absolviert werden kann.

 

ORGANIGRAMM