In den vergangenen Jahren wurde der Winterdienst nur noch teilweise durch Bewohner und Bewohnerinnen ausgeführt. Und die Bereitschaft jener, die bereit waren, diese Aufgabe zuverlässig zu übernehmen, hat über die Zeit auch spürbar abgenommen. Wie bereits Anfang diesen Jahres angekündigt, gilt nun ab dieser Wintersaison 2025/2026 die einheitliche Regelung für alle Siedlungen: Der Winterdienst wird in allen Siedlungen von unserem Dienstleister übernommen.
Hintergrund: Waren früher viele Mitglieder bereit, bei Schnee und Eis schon frühmorgens dafür zu sorgen, dass die Nachbarschaft trockenen Fußes und unbeschadet Hauseingänge, Zuwege und Bürgersteige passieren konnte, so nahm diese Bereitschaft in den letzten Jahren in vielen Siedlungen stetig ab. Zudem sind viele der motivierten Genossenschafter älter geworden. Folge: Viele Hausgemeinschaften ließen diesen Einsatz lieber durch professionelle Dienstleister bewerkstelligen. Manch andere hingegen setzten den Winterdienst noch gemäß der ursprünglichen Praxis um. Doch im Fall von Krankheit oder Urlaub kam es auch hier immer wieder zu Ausfällen. Die Schwierigkeit: Die Genossenschaft als Vermieter ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Vorgaben zur Verkehrssicherheitspflicht und die damit verbundenen Kontrollpflichten zu gewährleisten. In der Praxis heißt das: Wir müssen die tatsächliche Ausführung des Winterdienstes regelmäßig in allen Siedlungen kontrollieren. Das ist kaum machbar! So hatte die SBV eG keine andere Wahl, als für den Winterdienst flächendeckend ein Fachunternehmen zu beauftragen. „Wir haben damit die Möglichkeit, in unseren Quartieren einen einheitlich guten Winterdienst für unsere wohnenden Mitglieder darzustellen“, so unser Vorstandsvorsitzender Roland Bak.
Fazit: Ab der Winterperiode 2025/2026 wird der Winterdienst ausschließlich durch dieses Fachunternehmen ausgeführt; dies auch, um den Winterdienst effizient und mit einer hohen Qualität organisieren und durchführen zu können. Die 900 Mitglieder, die den Winterdienst bis Anfang 2025 selbst durchführten, müssen sich um nichts weiter kümmern. Durch die flächendeckende Vergabe konnten die Kosten stabil gehalten werden, so dass eine Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung zunächst nicht erforderlich ist.