In den letzten Jahren hat der Stadtdienst Wohnen in Kooperation mit unserer Genossenschaft Beratungen vor Ort zum Thema Wohngeld angeboten. Mancher Bewohnerin und manchem Bewohner war nicht klar, dass sie oder er die Möglichkeit hat, Wohngeld zu beziehen.
Der Hintergrund: zum 1. Januar 2023 wurden die Voraussetzungen für den Bezug von Wohngeld verändert, so dass rund zwei Millionen Haushalte in Deutschland und nahezu 80 Prozent aller Rentnerinnen und Rentner einen Anspruch auf Wohngeld haben. Auch Familien mit nur einem Einkommen oder Mini-Jobs können es beantragen. Neben dem Mietzuschuss kann das Wohngeld die Haushaltskasse wesentlich entlasten. Denn, wer Wohngeld bezieht, kann sich von den Elternbeitragen für Kita oder Offenem Ganztag befreien lassen, hat Anspruch auf den Solingen-Pass und erhält ermäßigten Eintritt im Solinger Theater und Konzerthaus.
Pilotprojekt in der Siedlung Weegerhof
Das Pilotprojekt der „Wohngeld-Beratung vor Ort“ fand seinerzeit in der Siedlung Weegerhof statt, zwei weitere Beratungstermine in anderen Siedlungen folgten. Der Vorteil für all diejenigen, die sich auf den Weg in die Bewohnertreffs gemacht hatten: Die Formulare, die vom Vermieter, in diesem Fall: der SBV Solingen eG, für eine solche Beantragung ausgestellt werden müssen, konnten von den Mitarbeitern unserer Genossenschaft gleich vor Ort ausgehändigt werden, so dass keine Verzögerungen entstanden. „Wir konnten tatsächlich der Mehrzahl der Antragstellerinnen und Antragsteller einen positiven Bescheid geben und sofort vor Ort ausrechnen, wie hoch ihr Wohngeld zukünftig ist. Es hat uns viel Freude gemacht, zu sehen, wie ungläubig uns manche anschauten, weil sie damit einfach nicht gerechnet hatten“, so Stadtdienst-Leiterin Juliane Hilbricht. Manch einer musste noch einmal nach Hause, um fehlende Unterlagen zu holen, was aber aufgrund der räumlichen Nähe völlig unkompliziert war.
Wichtig: Diese Beratung ist nach wie vor in der Wohngeldstelle der Stadt Solingen im Rathaus möglich, allerdings nur nach einer vorher angefragten Terminvereinbarung beim Servicecenter des Stadtdienstes Wohnen unter der Telefonnummer 0212 290 – 2425, erreichbar montags, dienstags und freitags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie donnerstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr. Die Antragsformulare stehen auf der Seite der Stadt Solingen zum Download bereit und werden auch am Empfang im Rathaus, Walter-Scheel-Platz 1, ausgegeben.
Mitzubringen zu der Beratung sind:
- Aktueller Rentenbescheid oder
- Einkommensnachweise (Arbeitsvertrag und die letzten 12 Gehaltsabrechnungen)
- Nachweise über eine eventuelle Schwerbehinderung und Pflegegrad
- Leistungsbescheide (über Bezug oder Ablehnung) von Arbeitslosengeld I, BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe oder anderer Sozialleistungsträger
- Nachweise über erhaltenen oder gezahlten Unterhalt.
Wer diesem Link folgt, findet alle notwendigen Informationen auf der Seite der Stadt: https://solingen.de/inhalt/verzeichnis/product/893. Und auch über den Wohngeldrechner www.wohngeldrechner.nrw.de kann das Wohngeld berechnet und auch direkt beantragt werden.